Datenschutzerklärung für unsere Facebook-Seite

Unsere Social-Media-Auftritte

Diese Datenschutzerklärung gilt für folgende Social-Media-Auftritte

Datenverarbeitung durch soziale Netzwerke

Wir unterhalten öffentlich zugängliche Profile in sozialen Netzwerken. Die im Einzelnen von uns genutzten sozialen Netzwerke finden Sie weiter unten.

Soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter etc. können Ihr Nutzerverhalten in der Regel umfassend analysieren, wenn Sie deren Website oder eine Website mit integrierten Social-Media-Inhalten (z. B. Like-Buttons oder Werbebannern) besuchen. Durch den Besuch unserer Social-Media-Präsenzen werden zahlreiche datenschutzrelevante Verarbeitungsvorgänge ausgelöst. Im Einzelnen:

Wenn Sie in Ihrem Social-Media-Account eingeloggt sind und unsere Social-Media-Präsenz besuchen, kann der Betreiber des Social-Media-Portals diesen Besuch Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Ihre personenbezogenen Daten können unter Umständen aber auch dann erfasst werden, wenn Sie nicht eingeloggt sind oder keinen Account beim jeweiligen Social-Media-Portal besitzen. Diese Datenerfassung erfolgt in diesem Fall beispielsweise über Cookies, die auf Ihrem Endgerät gespeichert werden oder durch Erfassung Ihrer IP-Adresse.

Mit Hilfe der so erfassten Daten können die Betreiber der Social-Media-Portale Nutzerprofile erstellen, in denen Ihre Präferenzen und Interessen hinterlegt sind. Auf diese Weise kann Ihnen interessenbezogene Werbung in- und außerhalb der jeweiligen Social-Media-Präsenz angezeigt werden. Sofern Sie über einen Account beim jeweiligen sozialen Netzwerk verfügen, kann die interessenbezogene Werbung auf allen Geräten angezeigt werden, auf denen Sie eingeloggt sind oder eingeloggt waren.

Bitte beachten Sie außerdem, dass wir nicht alle Verarbeitungsprozesse auf den Social-Media-Portalen nachvollziehen können. Je nach Anbieter können daher ggf. weitere Verarbeitungsvorgänge von den Betreibern der Social-Media-Portale durchgeführt werden. Details hierzu entnehmen Sie den Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Social-Media-Portale.

Rechtsgrundlage

Unsere Social-Media-Auftritte sollen eine möglichst umfassende Präsenz im Internet gewährleisten. Hierbei handelt es sich um ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die von den sozialen Netzwerken initiierten Analyseprozesse beruhen ggf. auf abweichenden Rechtsgrundlagen, die von den Betreibern der sozialen Netzwerke anzugeben sind (z. B. Einwilligung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

Verantwortlicher und Geltendmachung von Rechten

Wenn Sie einen unserer Social-Media-Auftritte (z. B. Facebook) besuchen, sind wir gemeinsam mit dem Betreiber der Social-Media-Plattform für die bei diesem Besuch ausgelösten Datenverarbeitungsvorgänge verantwortlich. Sie können Ihre Rechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Beschwerde) grundsätzlich sowohl ggü. uns als auch ggü. dem Betreiber des jeweiligen Social-Media-Portals (z. B. ggü. Facebook) geltend machen.

Bitte beachten Sie, dass wir trotz der gemeinsamen Verantwortlichkeit mit den Social-Media-Portal-Betreibern nicht vollumfänglich Einfluss auf die Datenverarbeitungsvorgänge der Social-Media-Portale haben. Unsere Möglichkeiten richten sich maßgeblich nach der Unternehmenspolitik des jeweiligen Anbieters.

Speicherdauer

Die unmittelbar von uns über die Social-Media-Präsenz erfassten Daten werden von unseren Systemen gelöscht, sobald Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt. Gespeicherte Cookies verbleiben auf Ihrem Endgerät, bis Sie sie löschen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insb. Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

Auf die Speicherdauer Ihrer Daten, die von den Betreibern der sozialen Netzwerke zu eigenen Zwecken gespeichert werden, haben wir keinen Einfluss. Für Einzelheiten dazu informieren Sie sich bitte direkt bei den Betreibern der sozialen Netzwerke (z. B. in deren Datenschutzerklärung, siehe unten).

Ihre Rechte

Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Ihnen steht außerdem ein Recht auf Widerspruch, auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Ferner können Sie die Berichtigung, Sperrung, Löschung und unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen.

Soziale Netzwerke im Einzelnen

Facebook

Wir verfügen über ein Profil bei Facebook. Anbieter dieses Dienstes ist die Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland (nachfolgend Meta). Die erfassten Daten werden nach Aussage von Meta auch in die USA und in andere Drittländer übertragen.

Sie können Ihre Werbeeinstellungen selbstständig in Ihrem Nutzer-Account anpassen. Klicken Sie hierzu auf folgenden Link und loggen Sie sich ein: https://www.facebook.com/settings?tab=ads.

Die Datenübertragung in die USA wird auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission gestützt. Details finden Sie hier: https://www.facebook.com/legal/EU_data_transfer_addendum und https://de-de.facebook.com/help/566994660333381.

Details entnehmen Sie der Datenschutzerklärung von Facebook: https://www.facebook.com/about/privacy/.

Angst vor Angstpatienten

Ein Thema, das gerne tabuisiert wird: Die Angst des Zahnarztes vor dem Patienten, vor dem Angstpatienten. Ein nicht zu unterschätzender Streßfaktor für den unbedarften Zahnarzt. Aber es gibt sowohl für den Zahnarzt als auch für den ängstlichen Patienten und seine meist ebenfalls ängstlichen Angehörigen: Hypnose. Eine äußerst effektive psychotherapeutische Kurzzeitbehandlung. Fragen Sie uns einfach und lesen Sie auf diesen Seiten mehr dazu.


Für viele Patienten löst alleine der Gedanke an den Zahnarztbesuch Angst aus. Doch auch für die Zahnärzte bedeutet die Behandlung oft Stress. Eine neue Studie will die Beanspruchung der Zahnärzte untersuchen.


Die zahnmedizinische Behandlung von Menschen mit zum Teil extremer Behandlungsangst ist nicht nur für die betroffenen Patienten eine Herausforderung: Prof. Dr. Nina Heinrichs und Nora Buhrow von der TU Braunschweig untersuchen in einem Forschungsprojekt die Wirksamkeit von psychotherapeutischen Kurzzeitinterventionen zur Behandlung der Zahnbehandlungsphobie.

Der AOK-Krankenhausreport und die Frage, welchen Statistiken man glauben darf…

Immer wieder geistern gezielte Provokationen, Verleumdungen der Krankenkassen gegen (Zahn-) Ärzte und Zahnärzte in Zeitungen und anderen Medien. Ganz offensichtlich sind diese pauschalen Diffamierungen nur Versuche, vom eigenen Fehlverhalten abzulenken. Die gesetzlichen Krankenkassen horten z. B. Milliarden Euros, die nie in die Versorgung von Patienten fließen. Stattdessen verschwenden sie die Beiträge ihrer Versicherten unter anderem für dubiose Gutachten, mit denen sie ihre ärztefeindliche Argumentation untermauern wollen. Diese Gutachten erscheinen natürlich immer pünktlich vor bestimmten Ereignissen wie dem Deutschen Ärztetag oder dem Beginn der Honorarverhandlungen zwischen (Zahn-)Ärzten und Krankenkassen.

In diesem Zusammenhang hebt sich ein Kommentar (vom 21.01.2014) des Medizinanwalts Jens Pätzold, den ich hier mit seiner Erlaubnis gerne veröffentlichen will, wohlwollend hervor:

Vorausschauende Zahnpflege

Die Ernährung und Mundpflege bei noch zahnlosen Kindern kann Karies verhindern

Eltern, die ihre Kinder vor Karies schützen wollen, sollten sich nicht erst um deren Zahnpflege kümmern, wenn die ersten Beißerchen auftauchen, sondern schon weitaus vorher. Denn laut amerikanischen Wissenschaftlern legt schon die Mundflora des noch zahnlosen Nachwuchses den Grundstein für gesunde Zähne. Kinder, die schon im Säuglingsalter viel zuckerhaltige Nahrung erhalten, haben also ein deutlich erhöhtes Risiko, später Karies zu bekommen.

Irrtümer über unsere Zähne

...(wie sie uns immer wieder in der Praxis begegnen)

Wer einen Apfel isst, braucht die Zähne nicht putzen, die Weisheitszähne schieben die anderen Zähne zusammen – zahlreiche Irrtümer und Mythen wie diese hören wir fast jeden Tag in unserer Praxis.

Wir wollen solchen Volksweisheiten, Mythen, Irrtümern oder wie man sie auch immer nennen mag ein Ende bereiten. Lesen Sie einfach im folgenden den Mythos und die entsprechend dazugehörige Wahrheit.

Schlagzeilen

Weisheitszähne haben mit Engständen an den vorderen Zähnen selten etwas zu tun

Das Thema kommt bei unseren Sprechstunden alle 3 bis 4 Wochen vor, wenn zum Beispiel wieder ein Jugendlicher Zahnspangenträger mit seinem großen Röntgenbild vom Kieferorthopäden zu uns geschickt wird. Der oder die Kollege/in wünscht von uns die Entfernung der Weisheitszähne. Warum und weshalb erfahren wir von der begleitenden Mutter: "Damit sich die Zähne vorne nicht verschieben". Dann folgt eine typische Auseinandersetzung zwischen uns und der Mutter über die wissenschaftliche Erkenntnis bezüglich der Weisheitszähne und deren Auswirkung auf einen frontalen Engstand. Leider hat diesem Fall der Kieferorthopäde keine zwei Sekunden über die von ihm veranlasste Zahnentfernung nachgedacht. Und würden wir das tun, was wir Deutsche am besten können, nämlich einfach ohne selber nachzudenken funktionieren, dann würden wir als der Hauszahnarzt an dieser Stelle dem Patienten die Weisheitszähne einfach entfernen. Schließlich verdienen wir damit unsere Brötchen. Das Spielchen spielen wir aber nicht mehr mit.

AVB/AGB     Impressum      Datenschutz