Mit Zahnersatz kann man Steuern sparen
Ausgaben für z.B. Zahnimplantate, Zahnkronen, Zahnfüllungen, Individualprophylaxe, Funktionsanalyse, ästhetische Frontzahnsanierung, Eigenanteile für Zahnersatz oder die Privatrechnung für Ihre Zahnimplantate können sich Steuer mindernd auswirken.
Sie können als "Außergewöhnliche Belastungen" in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.
Voraussetzung ist, dass diese Aufwendungen nicht z.B. durch die Krankenversicherung oder Beihilfen des Arbeitgebers ausgeglichen wurden.
Nur die Aufwendungen, die die "zumutbare Belastung" nach §33 Abs.3 EStG übersteigen, gelten als "außergewöhnlich Belastungen".